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Deutsche Bundesbank

Status:

Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank Deutschlands mit Hauptsitz in Frankfurt. Gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank und den anderen Zentralbanken des Eurosystems trägt sie Verantwortung für die Geldpolitik im Euro-Raum.

Gegründet:

Am 1. August 1957 durch das Bundesbankgesetz

Entwicklung:

Am 1. August 1957 ersetzt die Deutsche Bundesbank die Bank deutscher Länder. Sie soll von Frankfurt aus die Währung sichern, für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sorgen und ist unabhängig von Weisungen der Bundesregierung. Mit dem Inkraftreten der deutsch-deutschen Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion dehnt sich der Geltungsbereich der D-Mark und damit auch die Verantwortung der Bundesbank zum 1. Juli 1990 auf die DDR aus. Nach der Einführung des Euro als gemeinsamer Währung von elf EU-Ländern, unter ihnen Deutschland, übernimmt das Eurosystem 1999 die gemeinsame geldpolitische Verantwortung. Seit dem 1. Januar 2002 ist der Euro in der Euro-Zone das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel. Die Aufgaben der Deutschen Bundesbank passen sich durch das modifizierte Bundesbankgesetz im April 2002 der neuen Lage an.

PR-Kontakt:

Karriere-Kontakt:

Diana Rutzka-Hascher